Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Direktvermittlung
201 Recruiting & Personalmarketing – Inhaber: Luis Schlender

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Direktvermittlung von Personal durch 201 Recruiting & Personalmarketing an den Auftraggeber. Dies erfolgt durch die Übermittlung eines Bewerberprofils in schriftlicher Form.

(2) Mit dem Erhalt eines Bewerberprofils erkennt der Auftraggeber diese AGB an.

(3) Die Tätigkeit erfolgt ausschließlich auf Erfolgsbasis. Ein Honorar wird nur dann fällig, wenn es zu einem Vertragsverhältnis zwischen dem vorgestellten Bewerber und dem Auftraggeber kommt. Vertragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung umfassen unter anderem Anstellungs-, Dienst-, Werk- oder vergleichbare Vertragsverhältnisse, unabhängig von ihrer konkreten rechtlichen Ausgestaltung.

(4) Ein Vermittlungserfolg im Sinne dieser Vereinbarung liegt auch dann vor, wenn (1) das Arbeits- oder Vertragsverhältnis unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen wird, (2) das entsprechende Rechtsverhältnis nachträglich unwirksam sein sollte – etwa durch Anfechtung, vorzeitige Beendigung oder andere rechtliche Gründe –, (3) der Bewerber für eine andere als die ursprünglich vorgesehene Position eingestellt wird, (4) ein Vertrag innerhalb von zwölf Monaten nach Erstvorstellung zustande kommt oder (5) eine Einstellung unter Umgehung der Vermittlung erfolgt, insbesondere über ein verbundenes Unternehmen im Sinne des § 18 AktG.

 

§ 2 Vergütung

(1) Im Erfolgsfall beträgt das Vermittlungshonorar 20 % des zwischen Auftraggeber und Bewerber vereinbarten Brutto-Jahreszielgehalts für das erste Beschäftigungsjahr.

(2) Zum Brutto-Jahreszielgehalt zählen neben dem Grundgehalt auch variable Vergütungsbestandteile wie Boni, Prämien, geldwerte Vorteile (z. B. Aktienoptionen) sowie ein ggf. gestellter Firmenwagen (pauschal mit 5.000 € zu berücksichtigen).

(3) Die Vergütung versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Rechnung wird elektronisch gestellt und ist sofort nach Erhalt ohne Abzüge zur Zahlung fällig.

(4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn keine Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt eingeht. Eine Abtretung der Forderung durch 201 Recruiting & Personalmarketing ist zulässig.

§ 3 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt eines Bewerberprofils Rückmeldung zu geben, ob der Bewerber weiterhin im Prozess berücksichtigt wird oder nicht.

(2) Kommt ein Vertragsverhältnis mit dem vorgestellten Bewerber zustande, hat der Auftraggeber dies unverzüglich mitzuteilen – entweder durch eine Kopie des unterschriebenen Vertrags oder durch schriftliche Angaben zu Beginn der Tätigkeit sowie dem vereinbarten Brutto-Jahreszielgehalt.

(3) 201 Recruiting & Personalmarketing übernimmt keine rechtliche oder behördliche Prüfung im Hinblick auf die Beschäftigungsfähigkeit des Bewerbers (z. B. Arbeitserlaubnisse, gesundheitliche Eignung, Führungszeugnisse) und haftet nicht für deren Einholung. Auch besteht keine Verpflichtung zur erfolgreichen Besetzung einer vakanten Position.

§ 4 Haftung

(1) Nach erfolgreicher Vermittlung liegt die Verantwortung für die Auswahl und Integration des Kandidaten beim Auftraggeber. 201 Recruiting & Personalmarketing haftet nicht für die Arbeitsleistung oder das Verhalten des vermittelten Kandidaten im Rahmen des späteren Beschäftigungsverhältnisses.

(2) Das Unternehmen haftet nicht für Angaben, die vom Bewerber gemacht wurden, insbesondere nicht für Informationen in Lebensläufen oder Bewerbungsunterlagen. Der Auftraggeber ist selbst verpflichtet, alle Informationen zu prüfen.

(3) Die Haftung ist der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt, maximal jedoch auf die Höhe der vereinbarten Vermittlungsprovision gemäß § 2.

(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 5 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG.

(2) Vom Auftraggeber erhaltene Bewerberinformationen dürfen nicht an Dritte weitergegeben und nur im Rahmen der Zusammenarbeit mit 201 Recruiting & Personalmarketing verwendet werden.

(3) Kommt kein Vertragsverhältnis mit dem Bewerber zustande, sind sämtliche erhaltenen Unterlagen datenschutzkonform zu löschen oder zurückzugeben.

§ 6 Schlussbestimmungen

(1) Es gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige Regelung als vereinbart.

(3) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hamburg. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4) Für Streitigkeiten mit sachlicher Zuständigkeit der Amtsgerichte ist das Amtsgericht Hamburg-Mitte zuständig.

(5) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.